§ 13 Die Anzeigepflicht
Wenn Trinkwasser (Warmwasser) im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit abgegeben wird, muss die Anlage unverzüglich angezeigt werden (nach §13 Abs. 5).
Die Anzeigepflicht betrifft also auch insbesondere Vermieter, die dem Mieter das Trinkwasser bereitstellen.